Rechtsanwaltskanzlei dph 

Ihre Kanzlei in Ebringen bei Freiburg/Br.

Willkommen bei Ihrer Anwaltskanzlei dph in Ebringen nahe Freiburg


Vielleicht tragen Sie sich mit dem Gedanken ein Testament zu errichten. Nicht selten ist dieser Schritt persönlich eine große Überwindung oder die Notwendigkeit einer Verfügung wird verkannt.

In meiner privaten Kanzlei finden Sie zu jedem Ihrer Anliegen eine individuelle Rechtsberatung. Diese basiert auf dem fundierten Know-how und einer langjährigen Erfahrung im Erbrecht und Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht.

Es ist mein Anliegen, Sie in der persönlich oft nicht einfachen Situation der Nachfolgeplanung, Testamentserrichtung, aber auch einer Erbrechtsdurchsetzung optimal und umfassend zu beraten. Dabei wird das geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht berücksichtigt.

Selbstverständlich ist Rechtsberatung eine Sache des Vertrauens und des sich-Zeit-nehmens. Beides soll Ihnen in mir begegnen.

Wenn etwa die gesetzliche Erbfolge verhindert werden soll, müssen Sie als zukünftiger Erblasser eine sogenannte letztwillige Verfügung von Todes wegen, mithin ein Testament oder einen Erbvertrag, errichten. Nicht selten glauben künftige Erblasser, dass bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge ihr Wunschergebnis eintreten wird.

Während eines umfangreichen Beratungsgesprächs über die gesetzlichen Anordnungen und Gestaltungsfreiheiten, wie gesetzliche Erbfolge, mögliche Pflichtteilsansprüche, steuerliche Vorschriften usw., werden Sie womöglich die Errichtung einer letztwilligen Verfügung zur Umsetzung Ihres tatsächlichen Willens wünschen. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Durch eine achtsam errichtete  Verfügung von Todes wegen können in vielen Fällen künftige Erbstreitigkeiten reduziert oder im Idealfall vermieden werden.

Ich wage mit Ihnen den Blick in die Zukunft und binde  mögliche Erben - Ihr  Einverständnis vorausgesetzt - mit Ihnen gemeinsam in die optimale Gestaltung ein. Dass das Fehlen eines Testamentes oder Erbvertrages vielfach zu wirtschaftlichen Verwerfungen und existenziellen Bedrohungen für die Hinterbliebenen führen kann, etwa wenn ein Unternehmen zum Nachlass gehört, werden Sie vielleicht schon einmal über Dritte erfahren haben.

Die etwaige von Ihnen gewünschte Einbindung der Erben in die Beratung und das Gespräch mit dem Erblasser entspricht  einer mediativen Erbrechtsgestaltung. So nehme ich die Interessen des Mandanten, des späteren Erblassers optimal wahr, wenn ich mit diesem und den Erben gemeinsam erörtern kann, ob bei der beabsichtigten Verfügung von Todes wegen Konfliktpotenzial zwischen den Erben gesät wird. Ist in einem solchen Gespräch keine Einigkeit zwischen Erben und Erblasser hinsichtlich der Gestaltung des Testaments zu erzielen, habe ich als Ihr Anwalt selbstverständlich strikt Ihre Wünsche zu beachten.

Wünschen Sie dennoch eine vertrauliche und alleinige Beratung unter Ausschluss der Bedachten wird diese unter Aufzeigung vieler wahrscheinlicher Konfliktpotenziale erfolgen. Über das in Ihrem Fall beste Vorgehen können wir uns in unserem ersten Gespräch sehr gerne verständigen.